Rückenprobleme: nur im Notfall operieren

(mpt-151). Der moderne Mensch sitzt morgens auf der Fahrt zur Arbeit, danach im Büro stundenlang vor dem PC und dann wieder auf dem Heimweg im Auto. Abends geht der Tag meist sitzend auf der Couch vor dem Fernseher zu Ende. Irgendwann macht die an sich so belastbare Wirbelsäule dies nicht mehr mit, sie reagiert mit Schmerzen. Oft beginnen die Beschwerden harmlos und verschwinden vorübergehend wieder. Meistens aber kommen sie zurück, bleiben länger und werden immer schlimmer.

160.000 Operationen an der Wirbelsäule

Solche Erfahrungen teilen Millionen Bundesbürger. Statistisch gesehen leiden aktuell mehr als 30 Prozent von ihnen unter Rückenschmerzen, etwa 70 Prozent haben die Probleme mindestens einmal im Jahr. Viele Betroffene sehen den einzigen Ausweg in einer Operation: Pro Jahr finden mehr als 160.000 solcher Eingriffe an der Wirbelsäule statt. Nach Ansicht von Alexander Reinert, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie am Orthopädiezentrum Rankestraße in Berlin, könne man vielen Patienten auch Schmerzlinderung verschaffen und Lebensqualität zurückgeben, wenn man sie intensiv konservativ behandle, also auf eine Operation verzichte: "Schmerzlinderung in Kombination mit individuellen Muskeltrainingsmethoden wirkt häufig nachhaltiger." Reinert rät nur dann zur Operation, wenn unerträgliche Nervenschmerzen oder Lähmungserscheinungen auftreten und die Lebensqualität durch andere Maßnahmen nicht erhalten werden kann.

Für den Fall der Fälle privat vorsorgen

Schlimmstenfalls haben Rückenerkrankungen eine Berufsunfähigkeit zur Folge. Alexandra Sitte von den Ergo Direkt Versicherungen weist darauf hin, dass es in diesem Fall vom Staat nur eine minimale Unterstützung gibt. Die Expertin empfiehlt deshalb, sich frühzeitig privat mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu schützen. Denn gerade in jungen Jahren sei die gesundheitliche Situation noch gut und damit in der Regel problemlos versicherbar. Die Versicherungssumme beziehungsweise Rentenhöhe sollte etwa 70 bis 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens abdecken, die Absicherung bis zum geplanten Eintritt in die Altersrente gelten.

Quelle: deutsche journalisten dienste (djd),
Gesundheitsthemen